520 EUR Minijob Reinigungskraft

Die Ortsgemeinde Offstein

sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Mitarbeiter (m/w/d)
für die Reinigungstätigkeit der Trauerhalle sowie
erweiterte Tätigkeiten nach Vereinbarung
auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung
(520 EUR / Minijob)

Ihre Interessensbekundung sowie Bewerbungsunterlagen sind zu richten an:
personal@vg-monsheim.de

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Vertretung Ortsbürgermeister

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aufgrund der Urlaubszeit fallen die Sprechstunden am Montag, den 14.08. sowie Montag, den 21.08. aus. Für die Zeit vom 14.08. bis 27.08. erreichen Sie in dringenden Fällen die Beigeordneten der Gemeinde Rainer Graf (1. Beigeordneter) Mobil unter 0177/8010490 oder Rainer Schneider (2. Beigeordneter) Mobil unter 0152/04967619.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Ferien- und Urlaubszeit!

Andreas Böll
Ortsbürgermeister 

Unzureichende kommunale Finanzausstattung gefährdet Demokratie

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB) fordert das Land auf, die Finanzsituation der Gemeinden und Städte deutlich zu verbessern und den kommunalen Finanzausgleich unverzüglich neu aufzustellen. Die Berechnungen der Mindestfinanzausstattung müssen systemgerecht aufgestellt und kommunale Mehrbelastungen zeitnah berücksichtigt werden.

Hier gehts zur kompletten Pressemitteilung

Helfer Offsteiner Kerwe 2023

Es ist bald soweit: Unsere geliebte Kerwe naht in großen Schritten 

Wir benötigen EUCH und ein wenig eurer kostbaren Zeit damit sie zu einem Riesenerfolg wird.

Bitte tragt euch in die Helferliste ein. Wir brauchen jeden einzelnen, ob bei Auf- oder Abbau,

für eine Kuchenspende am Sonntag oder für eine Schicht am Tag oder den Tagen eurer Wahl.

QR-Code scannen oder Link aufrufen oder anrufen 0178 4724234.

Wir bedanken uns im Voraus 

Euer Michael, eure Dorothea und Helfer der Kerwegemeinschaft

Traditionelle Fahnen zur Offsteiner Kerwe

Sammelbestellung

Liebe Offsteinerinnen und Offsteiner,

wer zur Offsteiner Kerwe noch eine unserer traditionellen Dorf-Fahnen (80x200cm mit Ortswappen auf blauem Grund) möchte, kann sich jetzt einer Sammelbestellung anschließen.

Leider sind auch die Fahnen teurer geworden und somit liegt der Selbstkostenpreis bei 47,00€. Wer möchte kann dazu ein Bannerhalter aus Holz mit Kordel und weißen Abschlusskappen für 15,50€ dazu ordern.

Bitte melden Sie sich bei mir, wenn Sie sich an der Bestellung beteiligen wollen im Lauf der nächsten 2 Wochen. Spätestens Ende Juli müssen wir bestellen, damit alles noch vor der Kerwe ankommt.

Sie erreichen mich per Telefon unter 0171 4936408 oder per Mail unter bgm@offstein.de oder zu den Sprechzeiten Montags zwischen 18 Uhr und 19 Uhr im Rathaus.

Andreas Böll
Ortsbürgermeister

Ehrenamtstruppe wieder im Ort unterwegs

Blumenkübel und Pflanzinsel verschönert

Am 17. Juni war es wieder so weit und die Dorfengel haben sich bei großer Hitze getroffen, um einige „brachliegende“ oder nicht mehr so schöne Blumenkübel und Pflanzinseln zu verschönern. Wir haben die Erde ausgetauscht (frisch gesiebter Mutterboden wurde uns von Firma Aßmuß unentgeltlich zur Verfügung gestellt) und neue Pflanzen eingesetzt, gut gegossen und entweder mit Rindenmulch bedeckt und/oder mit Jurakalk-Steinen den Pflanzenbereich verschönert. Wir haben uns für verschiedene Pflanzen entschieden, die später hinaus wenig Wasser benötigen. Direkt vor Ort konnten wir auch den einen oder anderen Anwohner dazu gewinnen das Angießen während der heißen Tage zu übernehmen.

Ich danke allen Helfer für ihren Einsatz. Auch ein Dankeschön an Firma Aßmuß für die freundliche Spende und ein Dankeschön an alle Einwohner die das Angießen übernehmen. Vergessen möchte ich auch nicht denjenigen Danke zu sagen, die bereits einen Pflanzküble oder eine Pflanzinsel in Ihrer „Obhut“ haben und sich um die Pflanzen kümmern. Sie alle tragen dazu bei, dass unser Ort schöner wird/schön bleibt!

Ihnen allen ein „Vergelts Gott!“

Andreas Böll
Bürgermeister

Die Ordnungsbehörde informiert:

Private Müllgefäße im öffentlichen Verkehrsraum

Aus gegebener Veranlassung möchten wir darauf aufmerksam machen, dass Müllgefäße lediglich im unmittelbaren Zusammenhang einer anstehenden Leerung in den öffentlichen Verkehrsraum verbracht werden dürfen. Im Anschluss sind die Gefäße zeitnah wieder auf dem Privatgrundstück abzustellen. Durch den kommunalen Vollzugsdienst konnte bei Kontrollen häufig festgestellt werden, dass die Müllgefäße generell im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind, was ein Verstoß gegen § 32 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung darstellt. Demnach ist es verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.

Solche Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Zur künftigen Beachtung bzw. Einhaltung der Vorschrift wird aufgefordert.

Ihre Ordnungsbehörde