Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass gemäß § 14a Abs. 5 und Abs. 7 der Friedhofssatzung auf Wiesengräbern kein Grabschmuck wie Blumengebinde, Vasen, Figuren, Kreuze, Kerzen etc. abgelegt oder aufgestellt werden darf. Eine Ausnahme gilt lediglich in den ersten beiden Monaten nach der Beisetzung.
Leider wurde in letzter Zeit zunehmend festgestellt, dass auf vielen Wiesengräbern dauerhaft Grabschmuck hinterlassen wird. In einigen Fällen wurden sogar Pflanzungen vorgenommen, was ebenfalls nicht erlaubt ist. Die Pflege der Wiesengräber, wie Mahd und Laubentfernung, obliegt der Ortsgemeinde.
Wir bitten Sie daher, den Grabschmuck von den Wiesengräbern bis spätestens 31.12.2024 zu entfernen. Nach diesem Datum wird verbliebener Grabschmuck von der Ortsgemeinde entsorgt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Die Arbeiten zur Umsetzung der Renaturierung des Eisbachs westlich der Ortslage Offsteins sind im Endspurt. Im Zuge dessen sind die Pflanzarbeiten durchgeführt worden. Dahingehend wird darauf hingewiesen, dass die Rasenfläche zwecks Anwuchs bis mindestens Anfang Februar 2025 nicht begangen werden darf. Folglich ist das Betreten bis dahin strengstens untersagt.
Am Samstag den 23. November findet im Außenbereich der Ortsgemeinde Offstein eine Treibjagd statt. Zwischen 8:30 Uhr und 14:Uhr kann es somit zu Schussgeräuschen kommen, ebenso ist es möglich das Ihnen freilaufende Hunde mit Signalwesten entgegenkommen.
Die Wege der betroffenen Flächen sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet.
Selbstredend besteht für Spaziergänger und Anwohner keinerlei Gefahr.
Liebe Sporttreibenden, Übungsleiter und Aktiven, hiermit lade ich Sie zur Terminbesprechung fürs Jahr 2025 am
Montag, den 25. November 2024 um 19 Uhr
ins Rathaus Offstein ein. Wir möchten die Veranstaltungen und die Hallenbelegung für das Jahr 2025 besprechen und festlegen.
Sollten Sie verhindert sein, senden Sie bitte eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter. Eine nachträgliche Terminvereinbarung kann nicht berücksichtigt werden.
Ausführungsplanung soll im kommenden Jahr weitgehend abgeschlossen werden
OFFSTEIN / MAINZ – Um die für Offstein so wichtige Südwestumgehung einer Realisierung näher zu bringen, hatten Ortsbürgermeister Andreas Böll und die Monsheimer Landtagsabgeordnete Kathrin Anklam-Trapp im April dieses Jahres die rheinland-pfälzische Wirtschafts- und Verkehrsministerin Daniela Schmitt zu einem Arbeitstreffen eingeladen. An dem Gespräch im Konferenzraum des Südzucker-Werks nahmen auch Werkleiter Dr. Steffen Hammer, Referenten aus der Verkehrsabteilung des Ministeriums, der Leiter des LBM Worms, Bernhard Knoop, VG-Bürgermeister Ralph Bothe und Mitglieder des Ortsgemeinderats Offstein teil. Wichtigstes Ziel des damaligen Gesprächs: Für die Aufnahme des Projekts in den Doppelhaushalt des Landes für die Jahre 2025 und 2026 zu werben. Sechs Monate später scheinen sich die Bemühungen tatsächlich auszu zahlen: Unter den insgesamt 421 Einzelmaßnahmen der Haushaltsposition „Erhaltung, Um-, Aus- und Neubau von Landesstraßen“ mit einem Gesamtvolumen von 293 Mio. Euro im Doppelhaushalt 2025/26 findet sich – neben nur fünf Umgehungsstraßen in Bellheim, Bitburg, Koblenz-Metternich, Rhaunen (Hunsrückspange) und Marienfels-Miehlen – auch der erste Finanzierungsansatz für die Ortsumgehung Offstein im Zuge der Landesstraße L 455. Während die vorgenannten fünf Projekte bereits weitgehend abgeschlossen sind bzw. sich aktuell im Bau befinden, handelt es sich bei der Mittelbereitstellung für Offstein landesweit um den einzigen neuen Haushaltsansatz für eine Ortsumgehung in den kommenden zwei Jahren. Für Ortsbürgermeister Andreas Böll unterstreicht dies noch einmal die Bedeutung des Projekts für die gesamte Region und insbesondere auch für den wichtigen Standort der Südzucker AG. Sein ausdrücklicher Dank gilt Kathrin Anklam-Trapp, die in Mainz keine Gelegenheit ausgelassen habe, um bei den Entscheidungsträgern für die Maßnahme zu werben, sowie Ministerin Daniela Schmidt, welche bereits bei ihrem Besuch in Offstein Unterstützung zugesagt hatte. Die Landtagsabgeordnete Kathrin Anklam-Trapp hatte tatsächlich noch in den vergangenen Wochen versucht, bereits für 2025 einen Ansatz im Landeshaushalt zu erreichen. Das zuständige rheinlandpfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau erläuterte dazu jetzt auf Anfrage: „Die Baureife für die Maßnahme ist aufgrund der frühen Phase der Bauvorbereitung erst für das Jahr 2026 zu erwarten. Zunächst sind noch umfangreiche vorbereitende Arbeiten durchzuführen, insbesondere die Erstellung der Ausführungsunterlagen und die Vorbereitung des Grunderwerbs. Mit den Ausführungsunterlagen wird in der notwendigen Detailtiefe festgelegt, wie jeder Baustein der Straße (von Böschungen über Fahrbahn bis zu allen Elementen der Straßenentwässerung) auszuführen ist. Mit diesen belastbaren Grundlagen können dann vor dem Bau mit den Grundstücksbetroffenen die abschließenden Regelungen getroffen werden. Für das Jahr 2025 wurde deshalb der Nullansatz im Landesstraßenbauprogramm 2025/2026 gewählt, da mit einem Baubeginn und der Mittelbeanspruchung erst im Jahr 2026 zu rechnen ist.“ Von den geschätzten Baukosten in Höhe von rund 4,75 Mio Euro werden somit 800.000 Euro für 2026 und die restlichen 3,95 Mio. ab 2027 im Landeshaushalt fest eingeplant. Für VG-Bürgermeister Ralph Bothe, der das Vorhaben seit mehr als 20 Jahren intensiv begleitet und viele Details der Maßnahme kennt, eine logische und nachvollziehbare Entscheidung: „Es macht keinen Sinn Mittelansätze vorzusehen, die dann im entsprechenden Haushaltsjahr gar nicht verausgabt werden können, weil man damit eventuell andere Vorhaben blockiert.“ Er freue sich, dass es mit der Bereitstellung der Finanzmittel des Landes in absehbarer Zeit in Offstein endlich die dringend notwendige Südwest-Umgehung geben wird: „Es wäre toll, wenn wir hier vor Ende meiner dritten Amtsperiode noch gemeinsam den ersten Spatenstich vornehmen könnten!“
Die erste Bank an der Renaturierung wurde mutwillig beschädigt durch zündeln. Wir bitten alle Einwohner gerne ein Auge auf unseren schönen Ort zu halten und sollte etwas auffallen: gerne die Ortsgemeinde informieren.
Für sachdienliche Hinweise die zu den Verantwortlichen führt, setzen wir eine Belohnung in Höhe von 300€ aus.