Heizen mit Holz

Die letzten Tage kam es vermehrt zu Geruchsbelästigungen durch das Abbrennen von nicht geeignetem Holz. Verbrennen Sie kein behandeltes Holz. Es können giftige Stoffe freigesetzt werden, die sich zudem auch noch auf den Oberflächen absetzen. Es können Ablagerungen entstehen, die sich im Kamin ansammeln und es kann zu einem Schornsteinbrand kommen.

Nicht verbrannt werden dürfen:

  • feuchtes oder behandeltes (imprägniertes, lasiertes, lackiertes, gebeiztes, beschichtetes) Holz, Holzfaser- oder Pressplatten
  • fossile Brennstoffe
  • auch Papierbriketts oder die Verbrennung von Altpapier sind nicht erlaubt!

Die Vorschriften darüber, was im Kaminofen verbrannt werden darf, sind in der „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ (1.BlmSchV) festgehalten. Erlaubt sind: trockenes, naturbelassenes Holz, Holzbriketts und Holzpellets, Braun- oder Steinkohle.

Ich bitte um Beachtung. Vielen Dank!

Andreas Böll, Ortsbürgermeister