Amtliche Bekanntmachung zum Coronavirus

Amtliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Monsheim 14.03.2020

Artikel als pdf-Datei (Sonderausgabe des Amtsblattes zu Corona)

Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 und der dadurch ausgelösten Erkrankung CoVid19 steigt derzeit in Europa stark an. Davon ist auch unsere Region betroffen – mit bisher unabsehbaren Folgen für die Gesundheit und Lebensqualität jedes Einzelnen sowie für die wirtschaftliche Entwicklung.

Da es heute und in absehbarer Zeit weder einen Impfstoff, noch ein Medikament gegen diese Erkrankung gibt, ist es unerlässlich, die Ausbreitung des Virus möglichst schnell und effizient einzudämmen. Dazu haben die Landesregierung, der Landkreis und die kommunalen Entscheidungsträger geeignete Maßnahmen festgelegt, welche ab sofort in Kraft treten und zunächst bis Ende April gültig sein werden.

Mit dieser Sonderausgabe des Amtsblatts informieren wir Sie umfassend über alle notwendigen Maßnahmen und bitten um dringende Beachtung. Rechtsgrundlage für die getroffenen Anordnungen ist insbesondere § 9 Abs. 1 Satz 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) für Rheinland-Pfalz, da eine hinreichend konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gegeben ist.

UPDATE vom 16.03.

Spielplätze, Sportplätze und sonstige Freizeiteinrichtungen

Als Maßnahme zur Eindämmung der weiteren Verbreitung von Corona-Infektionen haben der Bund und die Länder am 16.03.2020 vereinbart, dass auch Freizeiteinrichtungen und Spielplätze geschlossen werden.

UPDATE ENDE

Kindertagesstätten und Schulen

Die Landesregierung hat am 13.03.2020 eine Aussetzung der Schulpflicht sowie die Schließung aller Schulen und Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz verfügt. Die Schließung gilt zunächst bis zu den Osterferien. Erster Schultag wäre (nach heutigem Kenntnisstand) Montag, 20. April 2020.

Zur Betreuung der Kinder, deren Eltern wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung haben und denen keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht, wird eine Notbetreuung in den Schulen und Kitas sichergestellt. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung wird im Laufe der 12. Kalenderwoche weitere Details zur Notfallbetreuung und eine Liste der relevanten Berufsgruppen veröffentlichen. In jedem Fall haben Eltern glaubhaft darzulegen und ab der darauffolgenden Woche auch durch Bestätigungen des Arbeitgebers nachzuweisen, dass sie zu den genannten Personengruppen zählen und keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit im engen sozialen Umfeld zur Verfügung steht.

Für das Personal der Einrichtungen besteht weiterhin Dienstpflicht. Davon ausgenommen sind Personen, die zu den besonders gefährdeten Risikogruppen zählen.

Für Schülerinnen und Schüler werden die Schulen individuelle Angebote zum internetbasierten bzw. virtuellen Lernen ausarbeiten und anbieten.

Um das Ziel der Maßnahme zu erreichen ist es unerlässlich, dass die Einschränkungen bezüglich des Besuchs der Notgruppen unbedingt beachtet werden, auch wenn dadurch im Einzelfall besondere Härten entstehen.

 Für Schülerinnen und Schüler stellt die aktuelle Situation keine erweiterten Ferien dar! Es wird dringend empfohlen, sich nur zu Hause oder im engen sozialen Umfeld aufzuhalten und die freien Tage nicht etwa für Reisen oder Besuche in Freizeiteinrichtungen zu nutzen!

 

Verwaltung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim ist bis auf weiteres zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet. Einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ab sofort im Back-Office oder Home-Office arbeiten, um bei einem Infektionsfall mit anschließender Quarantäne der Verwaltungsmitarbeiter einen Notdienst übernehmen zu können.

Um unnötige Risiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden sollte die Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger ab sofort nur in dringenden Fällen und möglichst nach telefonischer Anmeldung aufgesucht werden. Es ist damit zu rechnen, dass es bei unangemeldeten Besuchen zu längeren Wartezeiten vor der Eingangstür kommen kann, da Besucher nur noch einzeln in das Verwaltungsgebäude eingelassen werden.

Bitte nutzen Sie – wenn möglich – andere Kommunikationswege wie Telefon, E-Mail oder die Internet-Angebote.

 

Bürgersprechstunden der Ortsbürgermeister

Die Sprechstunden der Ortsbürgermeister werden zunächst bis zum 30.04.2020 nur noch in telefonischer Form stattfinden. Nachstehend finden Sie die Sprechzeiten und Kontaktdaten der Ortsbürgermeister. Es wird darum gebeten, die angegebenen Sprechzeiten – außer in Notfällen – unbedingt einzuhalten.

Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim:

Tobias Rohrwick, 0170-8010216, tobias.rohrwick@floersheimdalsheim.de

Sprechzeiten: Mittwoch 17:30 – 18:30 Uhr

Ortsgemeinde Hohen-Sülzen:

Andreas Thon, 0151-70865199, thon.a@gmx.de

Sprechzeiten: Montag 18:00 – 19:00 Uhr

Ortsgemeinde Mölsheim:

Sascha Wötzel, 0176-23170825, sascha.woetzel@gmail.com

Sprechzeiten: täglich bei Bedarf

Ortsgemeinde Mörstadt:

Stephan Hammer, 0177-2438627, hammer.moerstadt@myquix.de

Sprechzeiten: Donnerstag 18:30 – 20:00 Uhr

Ortsgemeinde Monsheim:

Kevin Zakostelny, 0176-84555811, kevin.zakostelny@monsheim.de

Sprechzeiten: Mittwoch 17:30 – 18:30 Uhr

Ortsgemeinde Offstein:

Andreas Böll, 0171-4936408, andreas@boell.tv

Sprechzeiten: Montag 18:00 – 19:00 Uhr

Ortsgemeinde Wachenheim:

Dieter Heinz, 06243-7438, weinbau-heinz@t-online.de

Sprechzeiten: Montag von 18:30 – 19:30 Uhr

 

Feuerwehr

In Absprache mit der Wehrleitung und dem Kreisfeuerwehrinspekteur werden die Aktivitäten der Feuerwehr zunächst bis zum 30.04.2020 auf reale Brand- und Hilfeleistungseinsätze beschränkt. Alle sonstigen Aktivitäten der Feuerwehr werden abgesagt bzw. eingestellt.

Dies gilt insbesondere für

  • den Übungs- und Ausbildungsbetrieb
  • die Teilnahme auf Kreisebene oder an der Landesfeuerwehrschule Koblenz stattfindenden oder noch laufenden Lehrgängen
  • die Durchgänge auf den Atemschutzstrecken
  • Sitzungen und Versammlungen – auch der Fördervereine.
  • alle Aktivitäten der Jugendfeuerwehren und der Altersabteilungen.

Der Aufenthalt in den Gerätehäusern darf nur zu den Einsätzen erfolgen. Nach Beendigung der Einsatznachbereitung sollen die Gerätehäuser nach Erledigung der erforderlichen Hygienemaßnahmen wieder zügig verlassen werden. Die allgemeine Gerätewartung erfolgt bis auf Weiteres nur durch die Gerätewarte.

 

Sporthallen, Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser und andere öffentliche Gebäude

Alle Sporthallen der Verbandsgemeinde Monsheim sowie die Dorfgemeinschaftshäuser, Bürgerhäuser und öffentlichen Gebäude der Ortsgemeinden bleiben bis zum 30.04.2020 geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

Für Vereine ist bis zum 30.04.2020 kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis zum 30.04.2020 untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

 

Veranstaltungen

Alle Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmern sind bis auf weiteres durch Verfügung des Landes untersagt. Darüber hinaus untersagen die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden generell alle Veranstaltungen, welche in öffentlichen Gebäuden stattfinden.

Vereinen, privaten Veranstaltern und Privatleuten wird dringend empfohlen, generell alle Veranstaltungen bis zum 30.04.2020 abzusagen. Dies gilt ausdrücklich auch für Geburtstagsfeiern, Jubiläen, etc..

Die Verwaltung wird zunächst keine Gestattungen gem. § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes (GastG) mehr erteilen. Bereits erteilte Gestattungen für den Zeitraum bis zum 30.04.2020 werden widerrufen.

Die Veranstaltung „Kleingartenanlage“ am 24.04.2020 im Rahmen des Kulturprogramms der Verbandsgemeinde Monsheim fällt ebenfalls aus.

 

Bestattungen und Trauerfeiern

Bei Bestattungen und Trauerfeiern haben bis zum 30.04.2020 nur noch die nahen Angehörigen Zutritt zu den Trauerhallen. Für Personen mit Handicap und ältere Bürgerinnen und Bürger werden nach Möglichkeit vor den Trauerhallen Sitzmöglichkeiten angeboten.

Die Angehörigen werden höflich gebeten, auf anschließende Kaffeetafeln mit größerem Teilnehmerkreis zu verzichten.

 

Trauungen

Bei Trauungen wird der Kreis der Teilnehmer im Trauzimmer bis auf weiteres auf höchstens 15 Personen begrenzt, d.h. neben den Eheschließenden und den Trauzeugen sowie ggf. einem Fotografen können demnach noch 10 weitere Personen anwesend sein. Für Personen mit Handicap und ältere Bürgerinnen und Bürger werden nach Möglichkeit vor dem Trauzimmer Sitzmöglichkeiten angeboten.

 

Alters- und Ehejubiläen

Mit Rücksicht auf die Gesundheit der Jubilare verzichten der Bürgermeister der Verbandsgemeinde und die Ortsbürgermeister zunächst bis zum 30.04.2020 auf einen persönlichen Besuch bei Alters- und Ehejubiläen. Die persönliche Gratulation erfolgt durch einen Telefonanruf.

 

Rats- und Ausschusssitzungen

Sitzungen des Verbandsgemeinderates und der Ortsgemeinderäte sowie einzelner Ausschüsse finden grundsätzlich auch weiterhin statt. Allerdings werden nur solche Sitzungen durchgeführt, welche aus rechtlichen und allgemeinen Gründen dringend erforderlich sind. Auf die Tagesordnungen werden nur Punkte aufgenommen, deren Beratung kurzfristig notwendig und unaufschiebbar ist. Damit soll die Häufigkeit der Sitzungen und deren Dauer auf ein unabweisbares Maß reduziert werden. Gleichzeitig sollen jedoch die Grundsätze demokratischer Willensbildung und Entscheidungsfindung respektiert werden, indem – wenn möglich – auf Eilentscheidungen weitgehend verzichtet wird.

Die Fraktionen werden um Verständnis dafür gebeten, dass Anträge, für deren Behandlung aus inhaltlichen Gründen keine Dringlichkeit geboten ist, ausnahmsweise nicht auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung genommen werden. Sollten Fraktionen mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, wird um rechtzeitige Mitteilung gebeten.

__________________

Im Interesse der Allgemeinheit, aber auch in Ihrem persönlichen Interesse bitten wir dringend, die genannten Maßnahmen strikt zu befolgen und auch Ihr persönliches Verhalten den aktuellen Umständen anzupassen.

  • Begeben Sie sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten oder bei Anzeichen einer Erkältungserkrankung selbst in häusliche Quarantäne und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit ihrem Hausarzt oder dem Gesundheitsamt auf, um andere Menschen nicht unnötig zu gefährden.
  • Scheuen Sie sich nicht, Personen mit erkennbaren Erkältungskrankheiten oder Rückkehrer aus Risikogebieten, welche sich nicht an die allgemeinen Vorgaben halten, auf ihr Fehlverhalten anzusprechen.
  • Verzichten Sie – wenn irgend möglich – auf Urlaubsreisen und Besuche bei Verwandten – speziell in Risikogebieten.
  • Verzichten Sie auf Besuche in Freizeiteinrichtungen aller Art, wenn dies nicht zwingend erforderlich ist. Dazu gehören Fitness-Studios, Kinos, Bars, Cafés, Schwimmbäder und andere Einrichtungen.
  • Verzichten Sie bei der Begrüßung – auch von nahen Angehörigen und guten Freunden – auf das Hände schütteln und Umarmungen.
  • Unterstützen Sie Personen, die zu den Risikogruppen zählen, insbesondere ältere Personen, indem Sie z.B. Einkäufe und Besorgungen erledigen.
  • Kümmern Sie sich grundsätzlich verstärkt um hilfsbedürftige Menschen in Ihrer Nachbarschaft und Ihrem persönlichen Umfeld.

Unserer Gesellschaft stehen aufreibende Zeiten bevor, in denen durchaus drastische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um der Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken. Für die meisten Bürgerinnen und Bürger ist eine solche Ausnahmesituation eine bisher nie dagewesene Erfahrung. Unvermeidbar sind damit auch Sorgen um Gesundheit, Wohlstand und Unbeschwertheit verbunden. Deshalb ist es auch durchaus nachvollziehbar, dass die Durchführung solcher Schutzmaßnahmen einerseits als beängstigend, andererseits aber vielleicht auch als übertrieben empfunden werden. Umso wichtiger ist es zu verstehen, dass diese Sicherheitsvorkehrungen nicht etwa aufgrund einer bereits angekommenen Bedrohung veranlasst wurden, sondern um mit allen Mitteln zu verhindern, dass es überhaupt zu einer Eskalation der Gesundheitslage wie in Norditalien kommt. Nur wenn die angeordneten Sicherheitsmaßnahmen schnell, ausnahmslos und mit aller Konsequenz verfolgt und eingehalten werden, kann und wird die aktuelle Corona-Krise nicht zur Corona-Katastrophe werden.

 

Bitte bedenken Sie:

Sollte es uns mit den vorgenannten Maßnahmen gemeinsam nicht gelingen, eine weitere Verbreitung des Coronavirus zu verhindern, wird dies gravierende Auswirkungen haben:

  • Eklatanter Anstieg der Neuinfektionen mit zahlreichen schweren Krankheitsverläufen und Todesfällen – auch in unserem direkten Umfeld.
  • Nachhaltige Probleme für die deutsche Wirtschaft mit existenziellen Krisen in einzelnen Branchen bis hin zu Insolvenzen, Kurzarbeit und dem Verlust von Arbeitsplätzen.
  • Unabsehbare langfristige Folgen für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger, z.B. im Hinblick auf Urlaubsreisen, die Nutzung von Freizeitangeboten oder einfach ein unbeschwertes Freizeitverhalten.

Helfen Sie mit, dass es nicht soweit kommt und wir diese außergewöhnliche Herausforderung gemeinsam mit Mut, Vernunft, Besonnenheit und Engagement meistern werden.

 

Ralph Bothe

Bürgermeister

 

Die Landesregierung hat eine allgemeine Hotline zu medizinischen Fragen zum Corona-Virus eingerichtet. Diese ist erreichbar unter der Nummer 0800 575 81 00