Brut und Setzzeiten

Die ersten Jungtiere sind in der Gemarkung Offstein angekommen und viele werdende Elterntiere brauchen Ruhe.

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Hunde insbesondere in den Brut- und Setzzeiten, nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden dürfen.

Rehe wurden von einem Hund auf die Straße gehetzt und führten zu einem Verkehrsunfall, gehetzte Rehe brachen sich die Läufe an Weinbergsdrähten oder bei der Flucht über Zäune.

Das Aufsuchen von den wenigen in Offstein verfügbaren Feldgehölzen, die als Zuflucht und Ruheplätzen für die Wildtiere dienen, stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Landesjagdgesetz (§26, Abs. 1) dar, die mit bis zu 5000 EUR geahndet werden kann. 

Bitte bleiben Sie auf den Wegen und betreten Sie nicht die Weinberge und Äcker.

Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:

Ihr Hund muss stets unter Beobachtung sein. Ein Augenblick der Unachtsamkeit kann fatale Folgen für Hund, Wildtier und andere Naturnutzer haben.

Ein verantwortungsbewusster Hundeführer sorgt dafür, dass Halsband und Leine sich stets in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und so stabil sind um den Kräften des Hundes zu widerstehen. Defekte oder mürbe Ausrüstung ist zu ersetzen. 

Leinen sollten so kurz sein, dass der Hund gut kontrolliert werden kann, da Jungtiere oft nur wenige Meter von den Wegen entfernt, gut getarnt auf das Muttertier warten.

Bitte beachten Sie:

Wer krankes, verletztes oder verendetes Wild in der freien Natur wahrnimmt oder als Führerin oder Führer eines Fahrzeuges Wild angefahren oder überfahren hat, ist nach dem Landesjagdgesetz (§5, Abs. 2) verpflichtet dieses dem zuständigen Jagdpächter, dem Ortsbürgermeister oder der Polizei unverzüglich anzuzeigen.

Bitte helfen Sie mit, dass Tierleid zu vermeiden und beachten Sie diese Hinweise.

Karl-Christian Prinz
Jagdpächter

Andreas Böll
Ortsbürgermeister