Bekanntmachung über Abschluss eines Gaskonzessionsvertrages

Auf Beschluss des Ortsgemeinderates Offstein vom 18. März 2019 wurde entschieden, mit der EWR AG, Worms, einen Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 Satz1 des Energiewirtschaftsgesetzes (Gas-Konzessionsvertrag) mit einer zwanzigjährigen Vertragslaufzeit abzuschließen. Die EWR Netz GmbH wird das Gasnetz zukünftig betreiben.

An dem Vertragsabschluss waren noch weitere Gasversorgungsunternehmen interessiert, die aber im Laufe des Vergabeverfahrens ihr Interesse aufgegeben haben. Ein Bieter hat seine Beteiligung aufgrund seiner Fusion auf die EWR AG nicht mehr weiterverfolgt und sein Angebot ausdrücklich am 04.09.2018 zurückgezogen.

Maßgeblich für diese Entscheidung der Ortsgemeinde Offstein zu Gunsten einer Vereinbarung mit der EWR AG, Worms, waren im Wesentlichen folgende Gründe:

  • Mit der EWR AG konnte ein moderner Konzessionsvertrag vereinbart werden, der der Ortsgemeinde wie auch der Verbandsgemeinde umfassende Informationsrechte vermittelt.
  • Ebenso wurden in einem Netzbetriebskonzept seitens der EWR AG vertraglich bindende Zusagen an die Planung, Errichtung, Erhalt und den Betrieb des Gasnetzes unterbreitet.
  • Die EWR AG hat der Gemeinde eine interessengerechte Folgekostenregelung angeboten, wonach die EWR AG die Kosten einer Umlegung oder Änderung der Verteilungsanlagen zu übernehmen hat, sofern dies im öffentlichen Interesse der Ortsgemeinde notwendig ist.
  • Die nunmehr vereinbarten Endschaftsbestimmungen zur Regelung des Verfahrensablaufes nach Ende der Vertragslaufzeit sind bei der EWR AG konkret geregelt und ohne Einschränkungen für die Gemeinde oder dritte Bewerber. Dies betrifft die Kaufpreisermittlung und die (hälftige) Kostentragungsverpflichtung im Fall einer erforderlichen Entflechtung und Wiedereinbindung.

Offstein, 19.03.2019

gez.: i.V. Rainer Graf, Beigeordneter