Spielplätze sind ab 03.05.2020 geöffnet
Öffnungszeiten: 09.00 Uhr – 18.00 Uhr
Die Bestimmungen des § 4 Abs. 1 „5. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ sind absolut verbindlich einzuhalten. Auch bei Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung RLP sind diese zukünftig einzuhalten. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Auszug:
§4 Abs. 1: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig. Zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen ist in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Eltern tragen die Verantwortung, dass auch ihre spielenden Kinder die Abstandsregeln einhalten und die Spielgeräte zeitlich so besetzen, dass Kinder alle Spielgeräte bespielen können.
Bitte lassen Sie uns gemeinsam aufeinander achtgeben!
Andreas Böll Bürgermeister