Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass gemäß § 14a Abs. 5 und Abs. 7 der Friedhofssatzung auf Wiesengräbern kein Grabschmuck wie Blumengebinde, Vasen, Figuren, Kreuze, Kerzen etc. abgelegt oder aufgestellt werden darf. Eine Ausnahme gilt lediglich in den ersten beiden Monaten nach der Beisetzung.
Leider wurde in letzter Zeit zunehmend festgestellt, dass auf vielen Wiesengräbern dauerhaft Grabschmuck hinterlassen wird. In einigen Fällen wurden sogar Pflanzungen vorgenommen, was ebenfalls nicht erlaubt ist. Die Pflege der Wiesengräber, wie Mahd und Laubentfernung, obliegt der Ortsgemeinde.
Wir bitten Sie daher, den Grabschmuck von den Wiesengräbern bis spätestens 31.12.2024 zu entfernen. Nach diesem Datum wird verbliebener Grabschmuck von der Ortsgemeinde entsorgt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Andreas Böll
Ortsbürgermeister