Erreichbarkeit des kommunalen Vollzugsdienstes am Wochenende im Rahmen einer Rufbereitschaft
Bei Verstößen gegen die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist der kommunale Vollzugsdienst unter der Rufnummer 06243 – 180931 zu folgenden Zeiten im Rahmen einer Rufbereitschaft erreichbar:
- Freitag von 12.30 Uhr bis 20.00 Uhr
- Samstag von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr
- Sonntag von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Dabei ist eine Weiterleitung auf eine Mobilnummer hergestellt.
Die Rufbereitschaft gilt zunächst für den kompletten November.
Außerhalb der oben genannten Zeiten ist bei Verstößen der Coronabestimmungen die Polizei Worms unter 06241 – 8520 zu kontaktieren.
Angelegenheiten, welche nicht im Zusammenhang mit der Corona-Bekämpfungsverordnung stehen, bitten wir zu den täglichen Öffnungszeiten an die Ordnungsbehörde zu richten.
Ihre Ordnungsbehörde