Das erste Treffen der Arbeitsgruppe „Verkehr Offstein“ wurde moderiert von Tobias Baumgärtner (KOBRA-Beratungszentrum). Hier ist das Protokoll der 1 Sitzung AG Verkehr Offstein 23 07 15.
Zur weiteren Information
Landesverkehrsfinanzierungsgesetz
Übersichtsplan Offstein
Kriterien für 30 km auf klassifizierten Straßen
Nur bei besonderen örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten kann im Zuge von Bundes-, Land- und Kreisstraßen eine Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h für einen kurzen Streckenabschnitt in Betracht kommen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Dies kann z. B. bei
- Engpässen
- Fahrbahnbreite >= 4,50 m
- zu schmale oder keine vorhandenen Gehwege auf beiden Seiten
- Gefällstrecke
- hohes Verkehrsaufkommen
- Unfallgeschehen
- besondere bauliche Anlagen
gegeben sein. Dabei sind die vorstehenden Aspekte unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten kumulativ zu sehen.
Um dennoch in dieser Angelegenheit weiter zu kommen, bitten wir Sie auf Grund der v. g. Kriterien, in Ihrem Ortsbereich entsprechende Strecken festzustellen und uns zu benennen. Im Anschluss daran sind wir gerne bereit mit der zuständigen Polizeiinspektion und einem Vertreter des Ordnungsamtes gem. dem Anhörungsverfahren nach § 45v StVO die Situation vor Ort im Rahmen einer Verkehrsschau zu begutachten und ggf. verkehrliche Maßnahmen – dies können u. U. auch Geschwindigkeitsbeschränkungen sein – zu beschließen.