Straßenreinigungssatzung

Regelung auch für Schneeräumung und Streupflicht

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

wir weisen auf unsere Straßensatzung hin, die Reinigung als auch Schneeräumung und Streupflicht regelt. Sie finden diese auf unserer Webseite www.offstein.de, dort unter Verwaltung und dann über Satzungen.

Sollten Sie keinen Zugang zum Internet haben, geben wir Ihnen gerne in der Bürgersprechstunde (montags zwischen 18 und 19:00 Uhr im Rathaus) eine ausgedruckte Fassung aus. Wir bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner, die Satzung einzuhalten.

Vielen Dank.
Andreas Böll
Ortsbürgermeister

Ergebnisse Hochwasservorsorgekonzept in der VG Monsheim

Hochwasser- und Starkregenvorsorge

Nach dem Start Ende 2020 mit den ersten Terminen, der Auftaktveranstaltung, den Begehungen und den Bürgerworkshops, wurde nun alles durch das Beratungsbüro IDEAL Brehm & Co. GmbH zusammengetragen und ausgewertet. Anbei finden Sie die Gesamtkonzeption inkl. Ergebnisse.

Darin enthalten sind auch die Maßnahmen die auf VG-Ebene und auch auf Ortsebene die umgesetzt werden müssen; aber auch Maßnahmen auf Bürgerebene die umgesetzt werden sollten um das Eigenheim zu schützen.

Weitere Informationen zur Nochwasser und Notfallvorsorge finden Sie hier: https://www.vg-monsheim.de/buerger-service/hochwasser-notfallvorsorge/

Baugrunduntersuchungen westlich Offstein

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Worms informiert, dass in der Zeit von Montag, 20. November bis einschließlich Freitagnachmittag, 24. November 2023 westlich Offstein auf vorhandenen landwirtschaftlichen Wegen und privaten Flächen Untersuchungen des Untergrundes stattfinden. Dazu werden Rammsondierungen und mit Hilfe eines Kleinbaggers Schürfe niedergebracht, um die Beschaffung des Untergrundes zu erkunden.

Die Untersuchungen sind Teil der Vorplanung für die Ortsumgehung Offstein. Auf den betroffenen Wegen kann es zu Behinderungen kommen. Umfahrungen sind über das vorhandene Wegenetz möglich.

Die Kosten für die Baugrunduntersuchung liegen bei rund 24.600 Euro.

Sachstand Ortsumgehung Offstein

Die seit Sommer 2022 rechtskräftige Straßenplanung umfasst den rund 1,2 Kilometer langen Neubau der L 455 als Westumgehung Offstein. Sie stellt die Verlängerung der bereits bestehenden Umgehung Nordwest im Zuge der L 455 dar, die unmittelbar westlich der Ortsdurchfahrtsgrenze von Offstein an die L 395 in Form einer Einmündung angebunden ist. Ziel der Umgehungsstraße ist, die vorhandene Ortsdurchfahrt Offstein vom Durchgangsverkehr zu entlasten und die Verkehrssicherheit im Ort zu verbessern. Die Ortsdurchfahrt ist durch enge Kurven und unübersichtliche Einmündungen gekennzeichnet.

Die vorgesehene Umgehungsstraße wird am nördlichen Beginn der Neubaustrecke über einen Kreisel an die bestehende Einmündung der L 455 in die in Richtung Grünstadt führende L 395 angebunden und verläuft von dort südwestlich um die Ortslage Offstein herum. Am Ende der Ausbaustrecke schwenkt sie südlich der Ortslage wieder auf die bestehende Trasse der L 455 in Richtung Dirmstein ein.

Die geschätzten Kosten für den geplanten Neubau von rund 5,0 Millionen Euro hat das Land Rheinland-Pfalz als Baulastträger der Landesstraßen zu tragen.

Daten und Fakten

Länge der Ortsumgehung             1.200 Meter

Fahrbahnbreite                               6,50 Meter

Geschätzte Baukosten                  rd. 5,0 Millionen Euro (Stand: Dezember 2022)

Pressekontakt:
Bernhard Knoop
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LandesBetrieb Mobilität Worms
Dienststellenleiter
Schönauer Straße 5 – 67547 Worms 

520 EUR Minijob Reinigungskraft

Die Ortsgemeinde Offstein

sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Mitarbeiter (m/w/d)
für die Reinigungstätigkeit der Trauerhalle sowie
erweiterte Tätigkeiten nach Vereinbarung
auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung
(520 EUR / Minijob)

Ihre Interessensbekundung sowie Bewerbungsunterlagen sind zu richten an:
personal@vg-monsheim.de

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Vertretung Ortsbürgermeister

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aufgrund der Urlaubszeit fallen die Sprechstunden am Montag, den 14.08. sowie Montag, den 21.08. aus. Für die Zeit vom 14.08. bis 27.08. erreichen Sie in dringenden Fällen die Beigeordneten der Gemeinde Rainer Graf (1. Beigeordneter) Mobil unter 0177/8010490 oder Rainer Schneider (2. Beigeordneter) Mobil unter 0152/04967619.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Ferien- und Urlaubszeit!

Andreas Böll
Ortsbürgermeister 

Die Ordnungsbehörde informiert:

Private Müllgefäße im öffentlichen Verkehrsraum

Aus gegebener Veranlassung möchten wir darauf aufmerksam machen, dass Müllgefäße lediglich im unmittelbaren Zusammenhang einer anstehenden Leerung in den öffentlichen Verkehrsraum verbracht werden dürfen. Im Anschluss sind die Gefäße zeitnah wieder auf dem Privatgrundstück abzustellen. Durch den kommunalen Vollzugsdienst konnte bei Kontrollen häufig festgestellt werden, dass die Müllgefäße generell im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind, was ein Verstoß gegen § 32 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung darstellt. Demnach ist es verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.

Solche Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Zur künftigen Beachtung bzw. Einhaltung der Vorschrift wird aufgefordert.

Ihre Ordnungsbehörde